Zusatzsteuer für den Online-Handel

Im vergangenen Jahr hat sich in Deutschland eine hitzige Diskussion zum Thema „Strafsteuer“ für den Online-Handel entwickelt. Es entstand die Idee, für den Online-Shop eine zusätzliche Steuer zu erheben.

Zusatzsteuer oder keine Zusatzsteuer, das ist hier die Frage

Als Grund für diese Idee geben die Befürworter an, dass der Online-Verkauf der Grund dafür sei, dass die Innenstädte menschenleer geworden seien. Die Geschäfte schließen, und es gibt keinen Grund für die Bewohner, in die Innenstadt zu gehen. Internet-Shopping zerstört die urbane Kultur und zerstört den Geist der Gemeinschaft. Dies sei besonders in Städten im Landesinneren sichtbar. Sie sagen auch, dass lokale Geschäfte keine Konkurrenten sind, weil sie eine Tourismusabgabe zahlen müssen, während Internetverkäufer diese Steuer nicht zahlen und die lokale Infrastruktur für die Zustellung ihrer Pakete nutzen. Der Vorschlag sieht vor, dass Internetverkäufer eine zusätzliche Steuer von ca. 25 % des Bestellwertes zahlen. Diese Steuer würde an Gemeinden umgeleitet, die in Innenstädte investieren und damit wieder mehr Besucher anziehen würden.

Digitalisierung als Alternative

Der Händlerbund lehnt diesen Vorschlag ab und sieht als Grund für die Probleme der Städte im Landesinneren hohe Mieten für Geschäftsräume, fehlende Parkmöglichkeiten und starre Bürokratie. Sie glauben, dass die Lösung in der Digitalisierung gesucht werden sollte, dass lokale Geschäfte ermutigt werden sollten, ein Online-Netzwerk aufzubauen. Das hat sich gerade in Corona-Zeiten als nützlich erwiesen, da viele Geschäfte nicht überlebt hätten, wenn sie sich nicht auf den Online-Verkauf umgestellt hätten. Die Entwicklung des Online-Handels ist unvermeidlich und sollte nicht finanziell belastet werden. Höhere Warenpreise und teurere Bestellungen würden einen Teil der Bevölkerung, der aufgrund körperlicher, gesundheitlicher oder altersbedingter Einschränkungen stärker auf Online-Shopping fokussiert ist, zusätzlich belasten.

Mehrwertsteueränderungen für E-Commerce ab 1. Juli 2021

Einen Grund zur weiteren Belastung des Online-Handels sehen Befürworter der Zusatzsteuer auch in der massenhaften Steuerhinterziehung von Verkäufern mit Sitz außerhalb der EU, der Nichteinhaltung der Verbraucherrechte bei Beschwerden und der Vermeidung von Umwelthaftung. Der Gewerbeverein weist jedoch darauf hin, dass die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland ihre Steuern fair zahlen und die Verbraucherschutzgesetze sowie die Verpackungs- und Recyclingvorschriften einhalten. Außerdem treten zum 1. Juli Änderungen des EU-Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Das One-Stop-Shop-System für die Europäische Union wird eingeführt. Die Lieferschwellen für den Fernabsatz für einzelne EU-Länder werden abgeschafft und durch eine gemeinsame Lieferschwelle für den Versand  für ALLE Länder in Höhe von EUR 10.000,00 ersetzt. Die Mehrwertsteuer wird jedoch in allen Ländern nach dem Prinzip des Bestimmungslandes gezahlt. Auch wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat oder kein Lager in einem EU-Mitgliedsstaat hat, sind Amazon / Ebay / andere Portale ab 1. Juli 2021 verpflichtet, Umsatzsteuer einzuziehen und an die zuständige Steuerverwaltung zu zahlen und dem Verkäufer den Nettopreis des Produkts zu zahlen. Auf diese Weise wird die korrekte Verteilung der Mehrwertsteuer in EU-Ländern geregelt und gleichzeitig die Interessen der EU-Verkäufer gewahrt.

 

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Quellen:

https://www.onlinehaendler-news.de/e-commerce-trends/digitale-wirtschaft/134857-haendlerbund-keine-steuern-online-handel?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=wee

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/online-handel-besteuerung-rettung-innenstaedte-100.html

 

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